Kreisleitstelle Borken #2213

Der Kreis Borken als Träger des Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. Im Kreis Borken besteht ein Netz von elf Rettungswachen, die für die Durchführung von rettungsdienstlichen Notfalleinsätzen, aber auch von Krankentransporten zuständig sind. Grundlage ist der Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Borken. Im Bedarfsplan sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen rettungsdienstlichen Fahrzeuge (Rettungsmittel), weitere Qualitätsanforderungen sowie Vorkehrungen für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festgelegt. Die Kreisleitstelle Borken orientiert sich am aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan (Rettungsdienstbedarfsplan_Fortschreibung_2022). (Quelle: https://kreis-borken.de/de/service/themen/sicherheit-ordnung/sicherheit-ordnung/dienstleistungen-aufgaben/rettungsdienst/)