Kreis bzw. Städtebezogene Psychiatrie

Ich weiß nicht ob das überall so gehandhabt wird, aber in Thüringen gibt es für jede kreisfreie Stadt oder Landkreis eine zugeteilte Psychiatrie.

Es wird quasi nicht die “nächstgelegene” Psychiatrie angefahren, sondern die für den Wohnort des Patienten zuständige.

Nur mit dieser Funktion, diese zu hinterlegen, kann ein Psychiatrischer Notfalleinsatz realistisch simuliert werden.

Priorität wäre hier niedrig, vorausgesetzt dies trifft auf weitere Bundesländer zu.

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Ist bei uns in NRW, zu mindest meinem Bereich, ebenfalls so. Denke dass dies flächendeckend so geregelt ist…

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